Erstgespräch

Von Vorteil ist es, wenn Sie mir vor dem Besprechungstermin alle relevanten Unterlagen (z.B. Verfügung, Gutachten, Arztberichte etc.) zusammen mit einer selbstverfassten Schilderung Ihres Falles (max. eine A4-Seite) und den dazugehörigen Fragen bzw. Anliegen zukommen lassen. Dadurch ersparen Sie sich ein längeres untätiges Warten während der eingehenden Prüfung der Dokumente, und die persönliche Besprechung kann so gezielter genutzt werden, um allfällige Details zu klären, um Ihnen die rechtlichen Handlungsspielräume, Chancen und Risiken aufzuzeigen, sowie das weitere Vorgehen im Falle einer Mandatsübernahme zu besprechen.


Das Honorar für die Fallprüfung samt Konsultationsgespräch wird nach benötigtem Zeitaufwand berechnet (vgl. unter Honorar). Bei aufwändigeren Fällen wird in der Regel hierfür eine angemessene Akontozahlung verlangt. 

Share by: